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Ein Film von MARCO KREUZPAINTNER - TRADE Willkommen in Amerika - Ab 13. Juni auf DVD!TRADE Willkommen in Amerika - Ab 13. Juni auf DVD!  
Die Kehrseite der Globalisierung – internationaler MenschenhandelZwangsprostitution – Tausende von Frauen sind VeronicaDie verkaufte Kindheit – KinderprostitutionPrävention: Aktiv werden, bevor es zu spät istMenschenhandel: Systematische Menschenrechtsverletzung  
Menschenhandel: Systematische Menschenrechtsverletzung  

Der Film TRADE – WILLKOMMEN IN AMERIKA schildert es eindrucksvoll: Der Tunnel erlaubt kein Entkommen. Straff organisiert der russische Mittelsmann den Reiseweg seiner Opfer in Mexiko und in den USA. Begleitet von Schleusern, werden diese von Mexiko City über La Merced und den Outskirts von Juarez in die USA eingeschmuggelt. Bei Zwischenstopps werden die Kinder und jungen Frauen wie Ware angeboten, um die Reise zu refinanzieren. Dabei wird die Schmuggelware auch als solche behandelt. Eingepfercht in einem Laster, unter Drogen gesetzt, mit Schlägen, Vergewaltigung und psychischer Gewalt gefügig gemacht, werden sie wie Vieh von einem Punkt des so genannten Tunnels zum anderen geschleust.


Beim Geschäft mit der „Ware Mensch“ finden eklatante und systematische Menschenrechtsverletzungen statt.

Verletzt werden die Rechte auf körperliche und geistige Unantastbarkeit, auf Freiheit und Sicherheit der Person – manchmal sogar das Recht auf Leben. Der Film TRADE – WILLKOMMEN IN AMERIKA zeigt, wie Frauen- und Kinderhandel von Entführung, Vergewaltigung, Misshandlungen, schlechter oder gänzlich vorenthaltener Gesundheitsversorgung geprägt sind. Im Film haben Staat und Polizei längst resigniert, schauen weg oder sind sogar an den illegalen Machenschaften beteiligt. Doch wie sieht es in Deutschland aus?

„Im Rahmen der Gemeinschaftskampagne ,abpfiff – Schluss mit der Zwangsprostitution’ hat sich amnesty international im Jahre 2006 dafür eingesetzt, dass Zwangsprostitution präventiv schon in den Herkunftsländern bekämpft wird und dass die Situation der Betroffenen hier in Deutschland signifikant verbessert wird – vom Aufenthaltsstatus bis hin zu einer sensiblen Behandlung durch geschulte MitarbeiterInnen bei Polizei und Behörden“, berichtet Gunda Opfer, Sprecherin der Sektions-Koordinationsgruppe „Menschenrechtsverletzungen an Frauen“ von amnesty international Deutschland, und fügt hinzu: „Die meisten Zwangsprostituierten leben illegal in Deutschland. Vor der Polizei und einer möglichen Festnahme haben daher viele von ihnen Angst. Lieber fügen sie sich dem Druck ihrer Zuhälter, arbeiten zum Beispiel ohne das Recht, Freier oder bestimmte Sexualpraktiken abzulehnen, erhalten darüber hinaus meist nur einen Bruchteil des von den Freiern gezahlten Lohnes und sind nicht selten in erheblichem Ausmaß auch physischer Gewalt ausgesetzt. Der Kampf gegen diese schwere Art der Menschenrechtsverletzung muss also auf der Tagesordnung bleiben – hier in Deutschland, wie auch international, wo der Schwerpunkt der amnesty-Arbeit zu diesem Thema liegt.“


Lage von Opfern des Menschenhandels in der Bundesrepublik Deutschland

In der Bundesrepublik gibt es in 15 der 16 Bundesländern Fachberatungsstellen für Opfer des Menschenhandels, von denen die Betroffenen unterstützt und beraten werden. 90 Prozent dieser Fachberatungsstellen sind Mitglieder im Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess e.V. Auch wenn sich in den letzten Jahren die politische und gesetzliche Lage der Betroffenen verbessert hat, gibt es immer noch Fälle, in denen Betroffene keine bedarfsgerechte Unterstützung und spezifische Beratung erhalten.

Positiv hervorzuheben ist vor allem die Vernetzungsarbeit, die auf verschiedenen Ebenen stattgefunden hat. In vielen Bundesländern wurden in den vergangenen Jahren runde Tische gebildet, an denen Politikerinnen und Politiker, Behörden, die Polizei und Fachberatungsstellen eine stärkere Zusammenarbeit besprechen und Konzepte diskutieren. In den meisten Bundesländern gibt es Kooperationsvereinbarungen zwischen den beteiligten Parteien, um den Menschenhandel gut und effektiv zu bekämpfen.

Auf Bundesebene wurde 1997 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Frauenhandel“ eingerichtet. Zu den Aufgaben der Arbeitsgruppe gehört es, Empfehlungen für die politischen Entscheidungsträger in Bund und Ländern zu erarbeiten sowie bundesweite Aktionen zum Thema Frauenhandel zu organisieren und koordinieren. Auch dieses Gremium setzt sich interdisziplinär unter anderem aus den zuständigen Bundesressorts, Vertreterinnen und Vertreter aus den Ländern, dem Bundeskriminalamt und Nichtregierungsorganisationen zusammen.

Trotz dieser positiven Entwicklungen, treten in der Praxis immer noch zum Teil erhebliche Schwierigkeiten auf, die eine angemessene Betreuung verhindern. Viele Hilfsorganisationen wünschen sich gesetzliche Verbesserungen im Hinblick auf einen effektiven Schutz und angemessenen Umgang mit Opfern des Menschenhandels.

In Gesetzen wie dem Aufenthaltsgesetz oder dem Asylbewerberleistungsgesetz finden sich viele Vorschriften, die enorme Nachteile für die Betroffenen zur Folge haben.

Die gesetzlichen Vorgaben reichen beispielsweise nicht aus, um eine adäquate medizinische Behandlung und/oder Therapiemöglichkeiten für Opfer des Menschenhandels zu sichern. Das bedeutet, dass eine traumatisierte Frau keineswegs einen Anspruch auf eine Therapie hat, obwohl diese in vielen Fällen für eine Stabilisierung notwendig wäre.
Oft werden Frauen in Sammelunterkünften anstatt in geschützten Einrichtungen untergebracht. Diese Art der Unterbringung entspricht in keiner Weise den Schutzbedürfnissen der Betroffenen und bietet nicht die besondere psychosoziale Betreuung.

Außerdem haben Opfer des Menschenhandels, die als Zeuginnen oder Zeugen gegen Täterinnen und Täter im Strafprozess aussagen, keinen grundsätzlichen gebundenen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel. Ein solcher Aufenthaltstitel ist aber notwendig, wenn die Zeuginnen und Zeugen nach gemachten Aussagen nicht in ihr Heimatland zurückkehren können, da sie dort erheblich gefährdet sind.

In der Bundesrepublik haben Betroffene kein Recht auf staatlich geförderte Integrationskurse und berufsqualifizierende Maßnahmen. Auch der Zugang zum Arbeitsmarkt unterliegt einer strengen Einzelfallprüfung. Aus Sicht der Fachberatungsstellen stellt dies für die Betroffenen ein großes Problem dar, denn oft erhalten Opfer des Menschenhandels dadurch gerade keine Gelegenheit, sich ein neues und unabhängiges Leben aufzubauen.

Es ist dringend notwendig und geboten, sich für eine weitergehende Verbesserung der gesetzlichen, sozialen und politischen Situation für die Opfer des Menschenhandels einzusetzen.


Weitere Informationen zu diesem Thema:
amnesty international
www.amnesty.de
www.amnesty-frauen.de


amnesty international


KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis
gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess e.V.

www.kok-buero.de


KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess e.V.



Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen

Art. 1: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. (...)“

Art. 2: „Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach ... Geschlecht ... oder sonstigen Umständen.“

Art. 3: „Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“

Art. 4: „Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen Formen verboten.“

Art. 5: „Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ... unterworfen werden.“